Müssen Asylbewerber GEZ Radio und Fernsehgebühren bezahlen?


Nach § 4 Abs 1 der RBSTV kann eine Befreiung für Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden, sofern das von der Meldbehörde nicht schon erledigt wurde.

Die Anträge bekommt man auf der Gemeinde oder an der Servicetheke im Landratsamt

 

Hier auch Musterbriefe der Verbraucherzentrale Hessen

 

https://www.verbraucher.de/link1170333A.html

 

Letzte Änderung:
2019-01-22 07:54
Verfasser:
Markus Fabian
Revision:
1.4
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