Nach § 4 Abs 1 der RBSTV kann eine Befreiung für Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden, sofern das von der Meldbehörde nicht schon erledigt wurde.
Die Anträge bekommt man auf der Gemeinde oder an der Servicetheke im Landratsamt
Hier auch Musterbriefe der Verbraucherzentrale Hessen
https://www.verbraucher.de/link1170333A.html