Aufenthaltserlaubnis und Leistungen für ukrainische Staatsangehörige in Hessen (Stand 04.03.2022)


Aufenthaltserlaubnis und Leistungen für ukrainische Staatsangehörige in Hessen
(Stand 04.03.2022)

Der Hessische Flüchtlingsrat hat wichtige Info zu den Leistungen für ukrainische Staatsangehörige in Hessen wie folgt weitergeleitet. Im Anhang finden Sie folgende Dateien als PDF:
-Erlass zum leistungsrechtlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsvertriebenen
-BMI-Verfahrensablaeufe für die Aufnahme und Registrierung UKR
 
Der Hessische Flüchtlingsrat schreibt:
 
Angehängt der Erlass aus dem Hessischen Sozialministerium zum
leistungsrechtlichen Umgang mit schutzsuchenden ukrainischen
Staatsangehörigen.
 
  • Alle Leute haben Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, sowohl nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG als auch in dem Zeitraum bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, und zwar "ab Bekanntwerden der Bedürftigkeit, also grundsätzlich ab Vorsprache bei der Leistungsbehörde"
  • Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass auf eventuell vorhandenes Vermögen nicht zurückgegriffen werden kann, auch Fahrzeuge sollen den Leuten belassen werden.
  • Wenn Gebietskörperschaften Personen direkt aufnehmen, sollen sie diese dem RP Darmstadt nachmelden, die Leute werden dann formal den jeweiligen Gebietskörperschaften zugewiesen, müssen also nicht in die EAE (ähnlich wie bei Geburten von Flüchtlingskindern im Bundesgebiet).
Der Rat der EU hat auf seiner gestrigen Sitzung den Beschluss zur Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustromrichtline) getroffen.
Jetzt ist endlich auch die entsprechende schriftliche Mitteilung dazu vom vom Rat herausgegeben worden.

Es fehlt allerdings noch die Aussage aus dem BMI, ob und inwieweit auch Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthalt in der Ukraine hatten und jetzt fliehen, in Deutschland unter diese Richtlinie fallen.
Es ist den Staaten der PE zufolge freigestellt, ob sie die Richtlinie auf diese Personengruppen anwenden oder nicht.

Die ersten Kurzinfos des BMI sind in dieser Frage noch etwas vage: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2022/factsheet-ukraine-ji-rat.pdf?__blob=publicationFile&v=3 
 
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_____________________
 
Hessischer Flüchtlingsrat
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt
 
Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11
 
hfr@fr-hessen.de
www.fr-hessen.de


angehängte Dateien: 2022-03-02_BMI-Verfahrensablaeufe für die Aufnahme und Registrierung UKR.pdf, Erlass zum leistungsrechtlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsvertriebenen.pdf, Erlass zum leistungsrechtlichen Umgang mit ukrainischen Kriegsvertriebenen.pdf

Letzte Änderung:
2022-03-04 20:13
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.1
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