Versicherungsschutz im Freiwilligen Engagement


Versicherungsschutz im Freiwilligen Engagement

Wer sich freiwillig engagiert, verdient den bestmöglichen Versicherungsschutz. Hier sind besonders zwei Versicherungen sehr wichtig:

  • Die gesetzliche und private Unfallversicherung schützen gegen Risiken aus den Folgen von Unfällen, die Ehrenamtlichen selbst zustoßen.
  • Die Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Risiken aus dem Schaden, den Ehrenamtliche anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.

Hessen hat als erstes Bundesland bereits im Jahr 2003 mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, damit den Ehrenamtlichen aus ihrem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft keine Nachteile entstehen.

Versicherungsschutz können freiwillig Engagierte erhalten, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Hessen ausüben oder deren Engagement von Hessen ausgeht.

Info-Flyer herunterladen (deinehrenamt.de)

Der Versicherungsschutz im freiwilligen Engagement mit Geflüchteten wird über die Unfallkasse Hessen geregelt:

Freiwilliges Engagement für Geflüchtete (ukh.de)

Nutzen Sie den angehängten Kurzmeldebogen der Ehrenamtsagentur des Odenwaldkreises! So kann eine nachrangige Versicherung durch das Land Hessen besser gewährleistet werden.

Auch bereits tätige Ehrenamtliche können sich über den Meldebogen anmelden und erhalten so den Versicherungsschutz des Landes Hessen.

angehängte Dateien: Meldebogen für Freiwillige Ehrenamtsagentur Odenwaldkreis.pdf

Letzte Änderung:
2022-06-20 13:39
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