Urteil Verwaltungsgericht Trier: Passbeschaffung Afghanistan unmöglich (Februar 2022)


Urteil Verwaltungsgericht Trier: Passbeschaffung Afghanistan unmöglich

Hier eine Weiterleitung des Hessischen Flüchtlingsrates bezüglich der Passbeschaffung für Afghanistan:

Angehängt ein aktuelles Urteil (Februar 2022) des VG Trier zur Frage der Zumutbarkeit/Möglichkeit der Passbeschaffung Afghanistan, die vom Gericht ausdrücklich negiert wird, da es in Afghanistan keine funktionierende und anerkannte Regierung mehr gebe.
Zitat aus dem Urteil:

"Vor diesem Hintergrund ist es für den Käger grundsätzlich - vom Beklagten auch ausdrücklich zugestanden - unmöglich, wie im streitgegenständlichen Bescheid gefordert, im afghanischen Generalkonsulat in Bonn ein entsprechendes Passdokument zu beantragen oder zu beschaffen."

Leider gehen die Ausländerbehörden nach wie vor davon aus, dass es möglich und zumutbar sei, afghanische Pässe zu beantragen - wobei ja in der Tat die Frage völlig ignoriert wird, dass es keine von westlichen Ländern anerkannte afghanische Regierung mehr gibt.
Vielleicht kann dieses Urteil ja in einzelnen Fällen hilfreich sein, wahrscheinlich braucht es aber noch viel mehr solcher Urteile, bis in den Ministerien und Behörden ein Umdenken stattfindet.

gez. Timmo Scherenberg

 

 

angehängte Dateien: Passbeschaffung_Afghanistan_unmoeglich_Urteil.pdf

Letzte Änderung:
2022-02-23 09:49
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.0
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