Integrationskurse für Geflüchtete aus Afghanistan auch während des Asylverfahrens möglich
Das BMI teilte am 12.01.2022 per Mail mit, dass Afghanistan nun auch als 'Herkunftsland mit guter Bleibeperspektive' eingestuft wird und daher der Zugang zu Integrationkursen gestellt werden darf. Dieses Schreiben finden Sie im Anhang und unten stehend.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf den Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 13.01.2022 hin, dass der Integrationkurs doch nicht für alle AfghanInnen ist: Asylsuchende, für die ein Dublin Verfahren eingeleitet wurde, können NICHT an einem Integrationkurs teilnehmen.
https://www.fr.de/politik/nachfrage-beim-innenministerium-zeigt-integrationskurse-doch-nicht-fuer-alle-91234574.html
angehängte Dateien: Integrationskurse_AfghanInnen_2022.pdf