Anträge für Wohnen (Wohnungsumzug)


In Bearbeitung

Einzelne Schritte

1. Wohnung suchen

2. Mietangebot einreichen

3. Warten bis das Mietangebot vom Jobcenter bewilligt wurde

4.Folgende Punkte mit Vermieter klären:

  • Muss eine Mietkaution gezahlt werden?
  • Muss für Möbel, Küche etc. eine Abstandszahlung gezahlt werden?
  • Soll die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt werden?
  • Wann kann der Mietvertag unterschrieben werden?

5. TO Do Liste für den Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrags:

  • Antrag auf Darlehen für eine Mietkaution stellen.
  • Wenn eine Abstandszahlung für Möbel, Küche etc. gezahlt werden muss: Antrag auf Erstausstattung stellen.
    Achtung: Man kann nur einmal im Leben einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
  • Antrag auf Direktzahlung stellen, wenn der Vermieter eine Direktzahlung der Miete vom Jobcenter möchte.

 

5a. Mietkaution: Wenn eine Mietkaution gezahlt werden muss, muss diese selbst bezahlt werden. Falls man kein Geld für die Mietkaution hat, muss ein Darlehen beim Jobcenter / Sozialamt beantragt werden.

Dieses Darlehen muss an das Jobcenter / Sozialamt monatlich zurückgezahlt werden. Man bekommt dann jeden Monat etwas weniger Bürgergeld / SGB XII ausgezahlt, bis das Darlehen abbezahlt ist.

 

5b. Erstausstattung: Wenn man das erste Mal in Deutschland eine eigene Wohnung mietet und Bürgergeld / SGB XII Empfänger ist, kann man eine „Erstausstattung“ beantragen. Dies geht nur einmal im Leben. Mit der Erstausstattung werden nur die aller wichtigsten Möbel und Haushaltsgegenstände bezahlt. Man muss eine Liste erstellen und alle benötigten Gegenstände aufzählen. Diese Gegenstände müssen unbedingt vor dem Kauf bewillgt werden! Weitere Infos zum Thema Erstausstattung finden Sie hier:  https://faq-asyl.odenwaldkreis.de/index.php?action=attachment&id=448

 

5c. Antrag auf Direktzahlung

Bei Bürgergeldempfänger kann die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter gezahlt werden. Dadurch hat der Vermieter die Sicherheit. Der Mieter muss dafür einen „Antrag auf Direktzahlung“ stellen.

 

6. Mietvertrag unterschreiben

 

 

Strom:Wer einen eigenen Mietvertag hat, muss den Strom für die Wohnung selbst zahlen. Man kann sich einen eigenen Stromanbieter suchen oder in der Grundversorgung bleiben. Weitere Infos finden Sie in der Checkliste für die erste eigenen Wohnung.

 

 

 

7. Wichtig: Alle Ausgaben (Möble, Umzugskosten etc.) müssen immer zuerst bewilligt werden. Es ist meistens nicht möglich nach einem Kauf Kosten beim Jobcenter / Sozialamt einzureichen!!!

 

angehängte Dateien: Antrag_auf_Direktzahlung_KdU.pdf, UEbersicht_angemessene_KdU_Stand_01.01.2023.pdf, Mietangebot_SGBXII_SGBII.pdf, Darlehensantrag_Mietkaution_Vorlage_Jobcenter_kurz.pdf, Erstausstattung_Antrag_einmalige_Leistungen_Par_24_Abs._3_SGB_II.pdf

Letzte Änderung:
2023-11-22 10:06
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.3
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