Info und Arbeitshilfe: Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 01.01.2022


 Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 01.Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbwerberleistungsgesetz wurden durch das
BMAS bekannt gegeben.

Pressemitteilung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/neue-leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html

Der Hessische Flüchtlingsrat schreibt dazu:

Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG, gültig ab Januar 2022, auf seiner Homepage veröffentlicht.
Es gibt zwischen einem und drei Euro mehr im Monat, also deutlich unter Inflationsausgleich.

Im Anhang findet sich eine sehr gute Arbeitshilfe der Diakonie Hessen dazu, wie man gegen die Einstufung in Regelbedarfsstufe 2 vorgehen sollte, was ja derzeit die Stufe ist, in die auch alle alleinstehenden Erwachsenen, die in einer GU untergebracht sind, eingestuft werden. Ein erläuternder Text dazu steht auch noch unter der Tabelle mit den neuen Leistungssätzen.

gez. Timmo Scherenberg

 

 

 

 

 

 

 

angehängte Dateien: 21-09-29 FIAM Info2 Reglbedarfsstufe2 final_AL (002).pdf, 21-09-29 FIAM Info2 Reglbedarfsstufe2 print version 4 pages.pdf, 2022-01-24_Flyer_Unterkunftskosten.pdf

Letzte Änderung:
2021-11-23 15:12
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.1
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