Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan startet denmächst......


Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan startet demnächst.....

Hiermit wird eine Info des Hessischen Flüchtlingsrates bezüglich des Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weitergeleitet.

Timmo Scherenberg schrieb am 17.10.2022 per Rundmail:

Nachfolgend die Ankündigung eines Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan durch die Bundesregierung von heute.
Dabei geht es um besonders gefährdete Personen, die auch in Zukunft aufgenommen werden sollen.

Das kürzlich vorgestellte Landesaufnahmeprogramm der Hessischen Landesregierung hingegen richtet sich explizit an Personen mit familiären Bezügen in Hessen, also an eine andere Zielgruppe, wodurch sich die beiden Programme ergänzen.

gez. Timmo Scherenberg



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Hinweis:
Bislang gibt es weder eine Aufnahmeanordnung für das Landesaufnahmeprogramm noch existiert die "Koordinierungsstelle" des Bundesaufnahmeprogramms bereits.
Auf der Seite https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/ sind schon links zu der Koordinierungsstelle und Bundesaufnahmeanordnung vorhanden, dort sind jedoch noch keine Informationen hinterlegt.
Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt auch keine weiteren Informationen, weder zu dem Bundesaufnahmeprogramm noch zu dem Landesaufnahmeprogramm, als das, was ich über die Liste geschickt habe.
Von daher kann ich auch die vielen Fragen, die ich in den letzten Tagen zum Landesaufnahmeprogramm bekommen habe, nicht beantworten.
Sobald ich die entsprechenden Anordnungen  oder Verfahrensanleitungen o.ä. bekomme, werden sie umgehend hier veröffentlicht, versprochen.

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https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/bundesaufnahmeprogrammafghanistan/2558716

Gemeinsame Pressemitteilung von AA und BMI zum Bundesaufnahme­programm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan


17.10.2022 - Pressemitteilung

Deutschland setzt sich im Rahmen der internationalen Bemühungen auch nach der Machtergreifung durch die Taliban Mitte August 2021 weiterhin für die Menschen in Afghanistan ein. Hierzu gehören neben der humanitären Hilfe vor Ort auch die in den vergangenen Monaten erfolgten Aufnahmen von ehemaligen Ortskräften und weiteren besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen.

Fast 26.000 Ortskräfte und besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen konnten bereits die von der Bundesregierung ermöglichten Aufnahmewege nach Deutschland nutzen.

Daran knüpft die Bundesregierung nun mit dem Bundesaufnahmeprogramm an und setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Teil des Abstimmungsprozesses war auch eine strukturierte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Auswärtige Amt haben unter Beteiligung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie im Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft ein ausgewogenes Programm entwickelt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

 
Wir handeln und erfüllen unsere humanitäre Verantwortung. Im EU-Vergleich haben wir mit Abstand die meisten Aufnahmen von ehemaligen Ortskräften und weiteren besonders gefährdeten …
… hat. Dafür stärken wir die Strukturen der zivilgesellschaftlichen Organisation insbesondere mit einer Koordinierungsstelle, um sie bei der Beteiligung am Programm zu unterstützen.


Außenministerin Annalena Baerbock:

 
Viele Menschen in Afghanistan leben jeden Tag in Angst vor Verfolgung und Gewalt – Menschen, die mit uns an eine bessere Zukunft Afghanistans geglaubt, sie gelebt, sich dafür eingesetzt …
… bundesweites Programm zu haben, um besonders Schutzbedürftige möglichst gefahrlos auf legalem Wege in Sicherheit zu bringen, ist tausendmal besser als kein Aufnahmeprogramm zu haben.


Für das Bundesaufnahme­programm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan wurde folgender Rahmen vereinbart:

Zielgruppe:
Afghanische Staatsangehörige in Afghanistan, die

sich durch ihren Einsatz für Frauen- und Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind

oder
die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion eine sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergebende spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren bzw. erfahren haben und deshalb konkret und individuell gefährdet sind, insbesondere als Opfer schwerer individueller Frauenrechtsverletzungen, homo- oder transfeindlicher Menschenrechtsverletzungen oder als exponierte Vertreterinnen und Vertreter religiöser Gruppen/Gemeinden.

Verfahren:
Für das Programm kommen nur Menschen mit Aufenthalt in Afghanistan in Betracht. Geeignete Personen sind von meldeberechtigten Stellen vorzuschlagen. Meldeberechtige Stellen sind solche, die von der Bundesregierung für dieses Vorschlagsrecht aufgrund ihrer spezifischen Kenntnisse der für die Aufnahme in Frage kommenden Personen oder Verhältnisse in Afghanistan bestimmt werden. Hierfür kommen auch zivilgesellschaftliche Organisationen in Frage. Die teilnehmenden zivilgesellschaftlichen Organisationen werden durch eine vom BMI finanzierte Koordinierungsstelle bei diesem Verfahren unterstützt.

Der Vorschlag erfolgt, in dem meldeberechtigte Stellen die für eine Auswahl und Aufnahme erforderlichen Daten und Informationen zu einer Person in einer vom BMI zur Verfügung gestellten IT- Anwendung eingeben. Der Zugang zur IT-Anwendung ist nur nach vorheriger Authentifizierung als meldeberechtigte Stelle möglich. Erste Eingaben in die IT-Anwendung werden nach erfolgter Registrierung meldeberechtigter Stellen in den kommenden Tagen erfolgen können.

Im Fokus stehen zu Beginn des Programms zunächst Personen, zu denen die teilnehmenden Stellen bereits Informationen haben. Es ist beabsichtigt, Möglichkeiten für neue Anmeldungen in einer späteren Phase des Programms zu schaffen.

Die Bundesregierung trifft auf der Grundlage der vorgelegten Vorschläge und festgelegter Auswahlkriterien die Auswahlentscheidung. Auswahlentscheidungen finden in regelmäßigen Abständen unter Zugrundelegung des aktuellen Datenbestandes statt, während die meldeberechtigte Stellen fortlaufend Vorschläge einbringen können. Bei der Berücksichtigung von Familienangehörigen kommt eine Familiendefinition zur Anwendung, die an die Lebensrealität vor Ort angepasst ist.

Die Umsetzung soll nun zügig erfolgen, sodass die ersten Aufnahmen erteilt und die ausgewählten Personen aktiv bei der Ausreise unterstützt werden können. In der Anlaufphase des neuen Programms läuft die Aufnahme in bereits bekannten Fällen nach den bisher geltenden Kriterien weiter.

Größenordnung
Mit dem Bundesaufnahmeprogramm ist geplant, im Monat ca. 1.000 besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen mit ihren Familienangehörigen aus Afghanistan aufzunehmen. Das entspricht dem Umfang der Aufnahmen besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen in den vergangenen Monaten.

Bisherige Aufnahmen und Einreisen
Bisher hat die Bundesregierung für ca. 38.100 Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme zugesagt. In den vergangenen Monaten wurden im Schnitt für ca. 1.000 Personen im Monat Aufnahmen erklärt. Unter den Personen mit Aufnahmezusage befinden sich ca. 24.500 ehemalige Ortskräfte und ca. 13.600 weitere gefährdete Afghaninnen und Afghanen, jeweils einschließlich berechtigter Familienangehöriger. Davon sind mehr als zwei Drittel (ca. 26.000 Personen) bereits nach Deutschland eingereist.

Weitere Informationen zum Programm hat die Bundesregierung auf folgender Webseite www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de zusammengestellt.


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Tel: 069 - 976 987 10
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Letzte Änderung:
2022-10-18 10:41
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
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