Kann man seinen Flüchtling nach Gießen zur Anhörung begleiten?


Hierzu der Beitrag von Frau Fuhrig:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es ist sehr einfach möglich als Begeleiterin, ehrenamtliche Helferin, mit Flüchtlingen in Gießen zu sein und dort auch mit zu allen Anhörungen und Interviews gelassen zu werden! Ich habe immer freundlich gefragt und nie ein "Nein" erhalten!

 

Allerdings fuhr ich mit dem eigenen Auto, nicht mit den Flüchtlingen zusammen im Bus.

 

Ich teile Ihnen das hier mit, weil bei den zuständigen Stellen im Odenwaldkreis bisher nicht bekannt war, dass Flüchtlinge jemand mitnehmen können. Mehreren Personen wurde gesagt, dass das nicht geht.

 

Eine Bestätigung, dass ich bei der Ehrenamtsagentur als Helferin gemeldet bin, hatte ich mitgenommen.

 

Aber ich habe weder meinen Ausweis noch dieses Papier zeigen müssen. Es genügte, dass ich sagte, ich sei Helferin/Betreuerin von den Flüchtlingen A, B, C,... . Und schon durfte ich überall mit hinein!

 

Und es war sinnvoll, dass ich dabei war. Denn fast wären schon wieder Fehler mit deren Namen passiert, aber ich konnte intervenieren und jetzt stimmt alles.

 

Bitte ermutigen Sie ehrenamtliche HelferInnen dazu, mitzufahren und den Flüchtlingen beizustehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Monika Fuhrig

Letzte Änderung:
2016-08-12 12:25
Verfasser:
Markus Fabian
Revision:
1.1
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Chuck Norris has counted to infinity. Twice.

Kommentar von Klaus Kabey:
...und wer bezahlt die Fahrt? Nicht jeder hat die Mittel all die Kosten des taeglichen Helfens ... mehr zeigenzu finanzieren
Geschrieben am: 2016-08-17 09:34

Kommentar von Markus Fabian:
Diese Fragestellung hatsich bald erledigt, denn wie wir heute erfahren haben kommt in Kürze ein Rundschreiben ... mehr zeigenaus Gießen, dass es nicht mehr gestattet ist.
Geschrieben am: 2016-08-17 09:40

Kommentar von Monika Fuhrig:
Dagegen werde ich allerdings vorgehen, falls es wirklich soweit kommt. Jeder Angeklagte darf jemand seines Vertrauens ... mehr zeigenmitnehmen, warum dann nicht erst recht Flüchtlinge???
Geschrieben am: 2016-08-30 22:29

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