Wie ist das mit den Fahrtkosten zum Interview in Gießen oder Büdingen?


Geflüchtete, die zum Interview nach Gießen oder Büdingen eingeladen sind, werden nicht mehr mit einem "Sammelbus" dort hin befördert, sondern müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Die Fahrtkosten für den ÖPNV werden von der Leistungsstelle erstattet.

 

Wenn die/der Geflüchtete wenige Tage vor dem Termin mit der Einladung zur Leistungsstelle im Landratsamt geht, erhält sie/er eine Tagesfahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Bei Familien sollte man alle Einladungen mitbringen, um zu belegen, wer alles zum Interview erscheinen soll.

Letzte Änderung:
2016-10-10 09:18
Verfasser:
Hiltrud Geyer
Revision:
1.0
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