Online Veranstaltungen: Asylverfahren Türkei (14.06.2023) und Passbeschaffung Eritrea (21.06.2023)


Hinweis auf zwei interessante online-Veranstaltungen
der Flüchtlingsräte  Bayern und BaWü:

Asylverfahren Türkei / Passbeschaffung Eritrea

 

Asylverfahren Türkei

In den letzten Jahren wurden rechtsstaatliche Standards in der Türkei nach und nach abgebaut. Politische und staatliche Verfolgung sowie Repressionen nahmen nach den Gezi-Park-Protesten 2013 oder dem gescheiterten Putschversuch 2016 massiv zu.

2021 haben knapp 25.000 Personen aus der Türkei Asylanträge in Deutschland gestellt. Damit befinden sich die Zahlen von in Deutschland schutzsuchenden Menschen aus der Türkei auf einem Höchststand.

Doch wie reagieren deutsche Behörden auf die sich stetig verändernde Situation in der Türkei? Welche Fluchtgründe türkischer Asylsuchender werden anerkannt, welche nicht und wie steht es um Asylanträge von Kurd*innen aus der Türkei? Wie sieht es mit den Asylverfahren kurdischer Oppositioneller, Anhänger*innen der Gülen-Bewegung, Wehrdienstverweigerern oder LGBTQI* - Personen aus? Was muss bei Asylverfahren oder dem Vorbringen von Beweismitteln beachtet werden und was hat es eigentlich mit der UYAP-Datenbank auf sich, die für deutsche Behörden bei der Bewertung von individuellen Fluchtgründen eine große Rolle zu spielen scheint?

Diese und weitere Fragen werden wir am Mittwoch, den 14. Juni 2023 gemeinsam mit Rechtsanwalt Yunus Ziyal diskutieren. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache abgehalten und simultan auf Türkisch übersetzt.

Mi, 14.06.2023 – 18.00 –  ca. 19.30 Uhr | Rechtsanwalt Yunus Ziyal
Die Veranstaltungen finden online über Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung unter: https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/toolbox-formular-asylverfahren-tuerkei-mi-17-05-2023/

 

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Passbeschaffung Eritrea

Viele Geflüchtete aus Eritrea werden aufgefordert, einen Pass zu beschaffen. Dafür müssen die allermeisten zur eritreischen Botschaft gehen und eine Reueerklärung unterschreiben. Für Menschen mit einem subsidärem Schutz hat das Bundesverwaltungsgericht am 11.10.2022 (Az. 1 C 9.21) entschieden, dass die Abgabe einer Reueerklärung und die damit verbundene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht zumutbar ist. Die Personen sollen einen Reiseausweis für Ausländer nach § 5, 6 AufenthV bekommen. Was bedeutet das für die Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug?

21. Juni 2023 - 18:00 bis 19:30 Uhr

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt und ist kostenlos.
Anmeldung und weitere Informationen:
https://fluechtlingsrat-bw.de/aktuelle-veranstaltungen/online-seminar-passbeschaffung-eritrea/


Letzte Änderung:
2023-06-14 00:02
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.0
Durchschnittliche Bewertung:0 (0 Abstimmungen)

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