Chancenaufenthaltsrecht tritt ab 31.12.2022 in Kraft


Chancen Aufenthaltsrecht

 ab 31.12.2022 in Kraft getreten

Das Chancen Aufenthaltsrecht soll Gedulteten Personen, die schon mind. 5 Jahre mit einer Duldung in Deutschland leben eine Möglichkeit bieten, einen offiziellen Aufenthaltstitel zu bekommen. Das Chancen Aufenthaltsrecht ist also ein Weg von der Duldung in das Bleiberecht. Das Chancen Aufenthaltsrecht wird für 18 Monate ausgesprochen und kann nicht verlängert werden. Mit dem Chancen Aufenthaltsrecht besteht das Recht auf eine Arbeitserlaubnis und Zugang zum Bürgergeld.

Voraussetzung für das Chancen Aufenthaltsrecht:

  • Mindestens seit 5 Jahren in Deutschland lebend (Stichtag 31.12.2022)
  • Nicht straffällig geworden
  • Bekenntnis zur Deutschen Verfassung

 

Informationen von Pro Asyl:
https://www.proasyl.de/hintergrund/hinweise-zum-chancen-aufenthaltsrecht/

Informationen von Handbook Germany mit einem Info Film mit Tipps:
https://handbookgermany.de/de/chancen-aufenthaltsrecht

Sozialrechtliche Ansprüche beim Chancen Aufenthaltsrecht (GGUA):
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/104c.pdf

Stellungnahme des Rats für Migration:
Die Stellungnahme finden Sie unten und unter dem folgenden Link:
https://rat-fuer-migration.de/2023/01/11/aufenthaltsverfestigung-fuer-geduldete-darf-keine-lotterie-sein-stellungnahme-zum-chancen-aufenthaltsrecht/ 

Link zum Gesetzesblatt „Chancen-Aufenthaltsrecht“ veröffentlicht im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2847.pdf%27%5D__1672396993250

 

 

 

 

Letzte Änderung:
2023-01-18 10:19
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.2
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