Informationen zur Niederlassungserlaubnis
Von der Aufenthaltsgenehmigung zur Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis bietet einen sichereren und langfristigen Aufenthalt. Daher sollte sie so bald wie möglich bei Erreichen der Voraussetzungen beantragt werden. Manche Gruppen haben auch die Möglichkeit, einen EU-Daueraufenthalt zu beantragen und somit eine größere Freizügigkeit in Europa zu erlangen.
Unter den folgenden Links finden Sie gute Informationen für die Vorrausssetzung einer Niederlassungserlaubnis:
Handbook Germany bietet detaillierte Infos auch mit einem Film:
Sprachen: Deutsch/Englisch/Französisch/Pashto//Persisch/Arabisch/Russisch
(die Infos sind übersichtlich gegliedert nach verschiedenen Aufenthaltstiteln)
https://handbookgermany.de/de/rights-laws/asylum/permanent-residence.html
Infos vom Münchner Flüchtlingsrat:
http://muenchner-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2019/07/2019_03-Niederlassungserlaubnis.pdf
Infos vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat:
https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2018/08/Von-der-Aufenthalts-zur-Niederlassungserlaubnis.pdf