Familiennachzug aus Drittstaaten ab 02.07.2020 wieder möglich


Familiennachzug aus Drittstaaten
ab dem 02.07.2020 wieder möglich

Wie das BMI bekannt gab, hat das Bundskabinett die schrittweis Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen.

Alle Einzelheiten finden Sie in folgendem Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/07/aufhebung-einreisebeschraenkung.html

Erweiterte Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten, die einen wichtigen Reisegrund haben. Wichtige Gründe für Einreisen aus Drittstaaten:

1. deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger und Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland,
2. Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal,
3. ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann,
4. Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal,
5. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
6. Seeleute,
7. ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann,
8. im Wege des Familiennachzugs einreisende ausländische Familienangehörige sowie Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen,
9. Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen,
10. Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit,
11. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
12. Passagiere im Transitverkehr.

Letzte Änderung:
2020-07-01 20:23
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.1
Durchschnittliche Bewertung:0 (0 Abstimmungen)

Kommentieren nicht möglich

Chuck Norris has counted to infinity. Twice.