Dublinverfahren - Abschiebestopp und Unterbrechung der Überstellungsfristen durch das BAMF


Die Diakonie Hessen teilt mit bezüglich Dublinverfahren mit:

Es gibt einen Abschiebestopp und eine Unterbrechung der Überstellungsfristen durch das BAMF:

Bzgl. Dublin gibt es zwei wichtige Corona-bedingte Informationen. Die erste betrifft alle Personen im Dublinverfahren. Die zweite betrifft (eigentlich) nur Personen im Dublinverfahren, bei denen aktuell ein Klageverfahren gegen den Dublinbescheid läuft (oder erwogen wird, eine Klage zu erheben).

 

1.

Die gute Nachricht: Das BAMF hat auf seiner Internetseite mitgeteilt, dass Dublinabschiebungen aus Deutschland bis auf weiteres ausgesetzt sind. https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html

 

(Es ist ziemlich sicher, dass das auch für Personen gilt, die sich nicht im Dublinverfahren befinden, sondern in einem anderen europäischen Staat internationalen Schutz haben (sog. Drittstaatenfälle, Ablehnung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG). Allerdings läge ein Abschiebestopp für diese Personen nicht in der Verantwortung des BAMF, sondern der Bundesländer (Berlin hat bereits einen generellen Abschiebestopp aus dem Bundesland Berlin erklärt) oder des Bundesinnenministeriums.)

 

2.

Die schlechte Nachricht: Das BAMF möchte unbedingt verhindern, dass aufgrund dieses Abschiebestopps Überstellungsfristen ablaufen und die Zuständigkeit auf Deutschland übergeht. Das BAMF greift dafür zu dem Instrument des § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung, der sog. „Aussetzung der Vollziehung“ (der Abschiebung). Es ist ziemlich kompliziert zu verstehen und es ist nicht nötig, dass Sie das alle bis zum Ende lesen.

 

Die Kurzfassung lautet: Es sollte in den Dublinfällen, in denen gerade eine Klage OHNE aufschiebende Wirkung läuft, dringend erwogen werden, die Klage zurückzunehmen. Der Grund ist, dass das BAMF bereits dabei ist, durch Anwendung des § 80 Abs. 4 VwGO in all diesen Fällen die derzeit laufenden Überstellungsfristen „kaputt zu machen“.

Ziel des BAMF ist, dass es nach Ende der Corona-Pandemie bei allen Dublinern wieder volle 6 Monate zum Abschieben hat. Auch wenn jetzt schon fünf Monate der Frist verstrichen sind! Die Betroffenen sollten, soweit sie vertreten sind, nach Möglichkeit schnell Kontakt mit ihren Anwält*innen aufnehmen.

 

 

Letzte Änderung:
2020-03-30 12:00
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.4
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