Praktikum


Ein Praktikum ist unter bestimmten Voraussetzungen für solche mit einer Aufenthaltsgestattung ab dem 4. Monat möglich. 
Hinweise dazu finden Sie im beigefügten Link und auch in der Beschäftigungsverordnung, die ich ebenfalls als Link beifüge. 
In jedem Fall ist die Ausländerbehörde zu informieren und ihre Erlaubnis ist einzuholen. 
Geklärt werden müsste auch, ob es ein bezahltes Praktikum ist. 

Mehr Informationen unter: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_zu_Arbeit_mit_Duldung_November_2014.pdf

 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beschv_2013/gesamt.pdf 

Letzte Änderung:
2015-12-22 08:22
Verfasser:
Markus Fabian
Revision:
1.1
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