Praxistipp: Frist zur Identitätsklärung bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung


 Der Hessische Flüchtlingsrat gibt folgenden Praxistipp:

 

Personen, die zwischen dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2020 nach Deutschland eingereist sind, und eine Ausbildungsduldung beantragt haben oder beantragen möchten, haben nach §60c Abs. 2 AufenthG bis zum 30.06.2020 Zeit, ihre Identität nachzuweisen.

Ebenso müssen Personen, die eine Beschäftigungsduldung beantragen möchten, ihre Identität bis zum 30.06.2020 geklärt haben, wenn sie

a)       a) bis zum 31.12.2016 eingereist sind und am 01.01.2020 noch kein Beschäftigungsverhältnis vorliegen hatten oder

b)      b) zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 01. August 2018 eingereist sind (unabhängig vom Zeitpunkt des Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses.)

Aufgrund der Corona-Pandemie war dies jedoch oft nicht möglich, da z.B. Konsulate in Deutschland und Behörden im Heimatland geschlossen blieben, oder Familienangehörige im Heimatland einer Ausgangssperre unterliegen, zur Risikogruppe gehören oder aus sonstigen Gründen keine Hilfe vor Ort anbieten konnten, um an Identitätsnachweise zu kommen.

In diesen Fällen sollten die Betroffenen ihre zuständige Ausländerbehörde zeitnah schriftlich darüber informieren, welche Maßnahmen zur Identitätsklärung sie ergriffen haben und detailliert darlegen, weshalb sie ihre Identität unverschuldet bis zum Fristende nicht nachweisen konnten.

Laut §60c und §60d AufenthG gilt die Frist als gewahrt, wenn der Ausländer (und bei der Beschäftigungsduldung auch sein Lebenspartner/Ehegatte) innerhalb der genannten Frist „alle erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen hat und die Identität erst nach dieser Frist geklärt werden kann, ohne dass der Ausländer dies zu vertreten hat.“

Wer die Frist kommentarlos verstreichen lässt, muss damit rechnen, den Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung zu verlieren.

Bei Fragen zur Thema könnt ihr euch gerne an uns wenden – zu den üblichen Bürozeiten unter 069-976987-10 oder -09 und hfr@fr-hessen.de

Anna Hartnagel
Hessischer Flüchtlingsrat / BLEIB in Hessen II
Leipziger Str. 17
60487 Frankfurt

Tel: 069 - 976 987 10
Fax: 069 - 976 987 11
Mail: ah@fr-hessen.de

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Letzte Änderung:
2020-06-30 16:28
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.0
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