Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (gilt nicht für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge) kann ein "Antrag auf Bildung und Teilhabe" für den monatlichen Mitgliedsbeitrag für Vereine gestellt werden. Max. wird mit 10 €/Monat gefördert. Diese Förderung ist unabhängig von dem Status der Geflüchteten (egal, ob die Familie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder "Hartz IV" bekommt).
Der Antrag wird entweder über die Stadt/Gemeinde oder direkt über den Kreis gestellt.
http://www.odenwaldkreis.de/fileadmin/odenwaldkreis/pdf/antra_Kultur_2011.pdf