Corona und negative Asylbescheide


Der Hessische Flüchtlingsrat teilt mit:

Das BAMF hat per Mail mitgeteilt, dass mindestens bis nach Ostern keine negativen Bescheide zugestellt werden, da die Betroffenen derzeit nur schwierig Rechtsmittel einlegen könnten.
Dies gilt unverständlicherweise laut BAMF nicht für Dublin-Verfahren, obgleich hier ja der Beratungsbedarf besonders hoch ist und die Fristen verkürzt.
Nachfolgend die Mail im Wortlaut.

gez. Timmo Scherenberg

Mitteilung vom Bamf:
"...Nachdem die Anhörungen zur Sicherung des Infektionsschutzes aller Beteiligten derzeit nur in sehr begrenztem Maße durchgeführt werden können, konzentriert sich das Bundesamt derzeit auf die Entscheidungstätigkeit. Es sollen aber vor allem wegen der Schwierigkeit von Asylbewerbern, mangels Beratung fristgerecht Rechtsmittel einlegen zu können, nicht alle getroffenen Entscheidungen zugestellt werden. Die einfach ablehnenden und die offensichtlich unbegründeten Entscheidungen werden bis Ostern nicht zugestellt werden. Ebenso sollen die unzulässigen Anträge nicht zugestellt werden, mit einer wichtigen Ausnahme: Die Entscheidungen in den Dublin-Verfahren. In diesem Fall haben wir uns anders entschieden, da mit der Zustimmung der Mitgliedstaaten die Überstellungsfrist des Art. 29 Dublin III VO zu laufen beginnt.
In der Woche nach Ostern werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine erweiterte Zustellung möglich ist. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Es ist aber nicht beabsichtigt, die ablehnenden Bescheide in den Fällen, in denen es in dieser Woche zu einer Zustellung gekommen ist, wieder aufzuheben...."

Letzte Änderung:
2020-03-30 11:50
Verfasser:
Christina Meyer
Revision:
1.0
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